Pressemitteilungen
Dr. Hans Jürgen FahnDr. Hans Jürgen Fahn
06.04.2017

Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern unklar

Fahn: Regelung für Ausbildungsduldung muss praxistauglicher werden

München. Im gesamten deutschen Handwerk bleiben jährlich rund 25.000 Lehrstellen offen. Betriebe, die händeringend nach geeigneten Fachkräften suchen, brauchen deshalb eine klare Regelung für die Anstellung von jungen Flüchtlingen. Auch Ausbildungsbewerber mit eher geringen Bleibechancen können derzeit mit den jeweiligen Ausländerämtern sogenannte Flüchtlingsvereinbarungen schließen – und so eine Ausbildungsduldung erwirken. „Allerding ist diese Regelung wegen zu enger Fristen wenig praxistauglich“, kritisiert Dr. Hans Jürgen Fahn, flüchtlingspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Momentan würden angestrebte Ausbildungen, die mehr als drei Monate vor Beginn beantragt werden, nicht mehr anerkannt. „Praxisnäher wäre es, diese Regelung auf sechs Monate zu verlängern. So hätten Unternehmer und Asylbewerber länger Zeit, die Ausbildung angemessen zu planen und vorzubereiten“, so Fahn. Drei Monate seien zu kurz und der hohe Bürokratieaufwand schrecke gerade mittelständische Unternehmen ab.

Zudem kritisiert Fahn den teilweise uneinheitlichen Verwaltungsvollzug in Bayern: „Wir brauchen einheitliche, klare Vollzugshinweise für die Landratsämter und Bezirksregierungen und keinen irreführenden ‚Pseudo-Spielraum‘ für Sachbearbeiter der Ausländerbehörden. Außerdem benötigen unsere Ausbildungsbetriebe umfassende, langfristige Rechts- und Planungssicherheit.“


Archiv