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Dr. Karl VetterDr. Karl Vetter
10.05.2017

Gegen freiverkäufliche K.-o.-Tropfen: FREIE WÄHLER setzen sich im Gesundheitsausschuss durch

Vetter: Ein großer Erfolg für den Opferschutz

München. Beim Feiern niemals das Glas unbeaufsichtigt stehen lassen: Das ist ein Ratschlag, den vor allem Frauen immer wieder hören. Zu Recht, denn nach wie vor können potentielle Straftäter Verbrechen wie Vergewaltigung oder Raub mithilfe von nahezu geruchs- und geschmacklosen K.-o.-Tropfen begehen, um ihre Opfer handlungsunfähig und willenlos zu machen. Eine dieser Substanzen ist Gamma-Butyrolacton (GBL) – noch immer ist es freiverkäuflich. Dagegen fällt die chemisch verwandte Gamma-Hydroxbuttersäure (GHB) unter das Betäubungsmittelgesetz. GBL wird im menschlichen Körper in GHB umgewandelt.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass zwei Stoffe, mit denen in gleicher Weise schwere Straftaten begünstigt werden, rechtlich derart unterschiedlich behandelt werden“, moniert Dr. Karl Vetter, gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. „GBL darf nur in vergällter Form in Umlauf gebracht werden. Dann ist es als Substanz für K.-o.-Tropfen unbrauchbar, weil die Opfer merken, wenn ihnen etwas ins Getränk gemischt wurde.

Unvergälltes GBL muss daher dringend dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden“, fordert Vetter. Schließlich verhindert die Vergällung nicht den industriellen Gebrauch von GBL, etwa als Lösungs- und Reinigungsmittel. „Dass wir FREIE WÄHLER diesen Antrag trotz vieler Diskussionen im Gesundheitsausschuss durchbringen konnten, ist ein großer Erfolg für den Opferschutz“, freut sich Vetter.

Hinweis: Den entsprechenden Antrag finden Sie <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload antrag_k.-o.-tropfen_freie_waehler.pdf external-link-new-window external link in new>HIER.


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