Piazolo schlägt neue Zusammensetzung von Rundfunk- und Medienrat vor
"Politiker müssen Platz machen für mehr Vielfalt"
München. Rundfunk muss staatsfern sein, so hat es das Bundesverfassungsgericht jüngst in seinem ZDF-Urteil bekräftigt und dabei klargestellt: Als „staatsnah“ sind nicht nur Parlament und Regierung, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände einzustufen. Zusammen dürfen sie deshalb nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsgremien von Rundfunkanstalten stellen. Für Bayern bedeutet das Urteil, dass in Rundfunk- und Medienrat zu viele staatsnahe Vertreter entsendet werden können.
Prof. Dr. Michael Piazolo, medienpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kunst, will deshalb die Zusammensetzung der beiden Aufsichtsgremien durch eine Gesetzesänderung reformieren. Dabei soll auch eine Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitgemäßen Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt berücksichtigt werden. Den Kern des Gesetzentwurfs erläutert Piazolo so: „Die Politiker müssen Platz machen für wichtige gesellschaftliche Gruppen. Es fehlen bislang Vertreter der Menschen mit Behinderung, der ausländischen Mitbürger aber auch der Wohlfahrtsverbände. Wir wollen zudem einige Sitze für kleine Gruppen, um die vielfältigen Sichtweisen und Anliegen unserer heutigen Gesellschaft in die Gremien einzubringen.“
Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER sieht außerdem vor, dass die Zusammensetzung der Gremien mit Ablauf jeder Amtszeit auf seine Aktualität hin geprüft wird. Zusätzlich soll eine Unvereinbarkeitsregel künftig verhindern, dass das Staatsferne-Gebot unterlaufen wird: Die von den Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen entsandten Vertreter dürfen nicht zugleich Parlamentsabgeordnete oder Regierungsmitglieder sein. Piazolobilanziert: „Staatsferne, Vielfalt, mehr weibliche Mitglieder und Dynamik sind unsere Ziele für die neue Zusammensetzung.“