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Peter MeyerPeter Meyer
20.01.2015

Beamtendienstzeit: Gesetzentwurf zur Anrechnung von Arbeitszeiten in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen

Meyer: Beamtenversorgungsgesetz den Gegebenheiten unserer Arbeitswelt anpassen

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich mit einer Gesetzesinitiative dafür ein, dass Beamte künftig auch dann ohne Abschläge mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen können, wenn sie nicht ihr ganzes Berufsleben im Staatsdienst beschäftigt waren, aber insgesamt 45 Jahre ihres Lebens gearbeitet haben. Die FREIEN WÄHLER haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) in den Bayerischen Landtag eingebracht.

Peter Meyer, Landtagsvizepräsident und Fraktionssprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes: „Bisher kennt das Gesetz nur Rente ab 67 oder mit 64 nach 45 geleisteten Dienstjahren. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass immer mehr Beamte vor Eintritt in den Staatsdienst einige Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet haben. Deshalb bekommen sie keine 45 Dienstjahre zusammen. Diese wären allerdings laut Gesetz nötig, um ohne Abschläge bereits mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen zu können.“ Wer das dennoch wolle, so Meyer, müsse nicht nur erhebliche Versorgungsabschläge hinnehmen, sondern sich in der Regel auch noch den erworbenen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass den Betroffenen ein erarbeiteter Rentenanspruch faktisch genommen wird. Im Gegenzug wird eine diesem Anspruch zugrundeliegende Arbeitszeit jedoch ebenfalls nicht berücksichtigt“, sagt Günther Felbinger, stellvertretender Vorsitzender des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. „Entweder müssen also die Zeiten, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis erbracht wurden, auch angerechnet werden – oder aber der Freistaat Bayern darf die Pension nicht kürzen.“ Hier müsse der Gesetzgeber dringend handeln und das Beamtenversorgungsgesetz den Gegebenheiten unserer Arbeitswelt anpassen, ist auch Meyer überzeugt. Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ermögliche die Anrechnung früherer Arbeitsjahre auf die Beamtenzeit, ohne dass den Betroffenen Vor- oder Nachteile entstünden. „Damit schließen wir eine Gerechtigkeitslücke und sorgen für die Harmonisierung der beiden Versorgungssysteme Rente und Pension“, so Meyer.

Hinweis: Den Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) finden Sie links oben, unter "Weitere Informationen".


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