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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
Florian StreiblFlorian Streibl
11.02.2015

Debatte über Volksbefragungen: Piazolo und Streibl fordern mehr Bürgerbeteiligung

FREIE WÄHLER: Plebiszite müssen auch im Freistaat verbindlich werden

 

München. Heute werden sie im Bayerischen Landtag abschließend beraten: Zwei Gesetzentwürfe, mit denen die FREIEN WÄHLER eine bessere Bürgerbeteiligung erreichen möchten. Gleichzeitig warnen die Abgeordneten eindringlich vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur unverbindlichen Volksbefragung. 

Der Vorsitzende des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Michael Piazolo, kritisierte in der Debatte, Staatsregierung und CSU gaukelten der Bevölkerung mit ihrem Vorschlag nur mehr Mitspracherechte vor. „Dabei kann das Volk – anders als bei unserem Gesetzentwurf – nicht einmal selbst eine Volksbefragung anstoßen. Und am Ende ist die Entscheidung auch nicht verbindlich.“ Die FREIEN WÄHLER hingegen wollen die Menschen stärker einbeziehen und fordern deshalb die Einführung bayernweiter und verbindlicher Volksabstimmungen bei Fragen von gesamtbayerischer Bedeutung. „So können Bayerns Bürger ihren Vertretern eine verbindliche Zielrichtung bei zukunftsweisenden Entscheidungen vorgeben“, sagt Piazolo. Volksabstimmungen müssten daher in der Verfassung verankert werden und die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger bei Erreichen eines bestimmten Beteiligungsquorums auch verbindlich sein. 

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher, äußerte, für die FREIEN WÄHLER sei Bürgerbeteiligung nicht nur ein Schlagwort: „Wir wollen sie aktiv stärken und schlagen daher in einem weiteren aktuellen Gesetzentwurf Verbesserungen auch bei Volksbegehren und Volksentscheid vor.“ So fordern die FREIEN WÄHLER, dass künftig auch finanzwirksame Volksbegehren zulässig sind, das Unterschriftenquorum auf acht Prozent abgesenkt, die Eintragungsfrist auf vier Wochen verlängert und die Möglichkeit einer Eintragung per Briefwahl eingeführt wird. Außerdem sollen dem Gesetzentwurf zufolge am letzten Wochenende der Eintragungsfrist die Eintragungsräume geöffnet sein. „Nur so ist gewährleistet, dass sich alle Interessierten auch wirklich am Volksbegehren beteiligen können“, so Streibl.

 

Die beiden erwähnten Gesetzesentwürfe stehen neben dieser Pressemitteilung zum Download bereit. 


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