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Das Foto zeigt von links Dr. Hans Jürgen Fahn, MdL und vertriebenenpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, und Bernhard Pohl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
Dr. Hans Jürgen FahnDr. Hans Jürgen Fahn
Bernhard PohlBernhard Pohl
31.03.2015

Abgeordnete fordern Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter

Fahn: Zeichen an die wenigen Verbliebenen ist überfällig

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich für eine unverzügliche Entschädigungszahlung an deutsche Zwangsarbeiter ein. In einem Antrag fordert sie die Bayerische Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für entsprechende Zuwendungen an Menschen starkzumachen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit unterworfen waren. Außerdem sollen die Christsozialen auf eine Umsetzung entsprechender Forderungen eines Antrags der CDU/CSU-Bundestags­fraktion aus dem Jahr 2003 dringen. „Die wenigen noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter müssen so schnell wie möglich eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente erhalten – als humanitäre Geste“, fordert Dr. Hans Jürgen Fahn, MdL und vertriebenenpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

„Millionen Deutsche erlitten während des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach als Zwangsarbeiter großes Unrecht, wurden Opfer von Gewalt und Willkür in Lagerhaft“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernhard Pohl. Die ehemaligen Zwangsarbeiter seien trotz zahlreicher politischer Forderungen auch im Jahr 2015 nicht durch den deutschen Gesetzgeber oder die für Gewaltmaßnahmen verantwortlichen Staaten entschädigt worden. „Da die Zahl der noch lebenden Opfer immer stärker abnimmt, ist es unserer Auffassung nach höchste Zeit, geschehenes Unrecht durch eine finanzielle Entschädigung aus der Bundeskasse auszugleichen“, so Pohl.

Fahn sagte weiter, eine solche Regelung könne in der gebotenen Kürze der Zeit nur durch eine innenpolitische Lösung erreicht werden: „So wie sie im Deutschen Bundestag übrigens bereits vor zwölf Jahren zur Abstimmung stand. Dieses Zeichen an die wenigen Verbliebenen ist überfällig – jetzt muss gehandelt werden.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie oben links unter "Weitere Informationen".


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