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Gabi SchmidtGabi Schmidt
25.11.2016

FREIE WÄHLER lehnen vorliegendes Bundesteilhabegesetz ab

Schmidt: Rechte der Menschen mit Behinderung dürfen nicht geschwächt wer-den

München. Die Kritik der Sozialverbände und der betroffenen Menschen am geplanten Bundesteilhabegesetz reißt nicht ab. Entgegen der Behauptung des Vorsitzenden des Landtagssozialausschusses Joachim Unterländer (CSU), beim Bundesteilhabegesetz bestehe fraktionsübergreifender Konsens, lehnen die FREIEN WÄHLER das vorliegende Gesetz ab.

Recht auf Arbeit nicht beschneiden

Die sozialpolitische Sprecherin <link mdls gabi-schmidt>Gabi Schmidtteilt die Einschätzung der Experten und Behindertenvertretungen: „Zwar wurden im Vergleich zu früheren Entwürfen einige Änderungen vorgenommen, doch bleibt das jetzige Bundesteilhabegesetz weit hinter unseren Erwartungen zurück“, so Schmidt. Elemente wie das sogenannte Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung seien schlichtweg unsozial und daher strikt abzulehnen. Schmidt fordert, dass hier das Recht auf Arbeit vom Gesetzgeber nicht beschnitten werden dürfe.

Wenig Hoffnung auf Verbesserungen

In einem Fachgespräch der FREIEN WÄHLER sowie in der Anhörung im Sozialausschuss habe sich gezeigt, dass das Gesetz unausgegoren und vor allem für Bayern kein Fortschritt sei, sondern eher ein Rückschritt, ist sich Schmidt sicher: „Es steht außer Frage, dass die Umwandlung des alten Fürsorgerechts in ein modernes und sozial gerechtes Teilhabegesetz notwendig ist. Da aber an dieser Stelle wenig Hoffnung auf weitere, existenzielle Verbesserungen gegeben ist, bleibt uns leider schweren Herzens nichts anderes übrig, als das Bundesteilhabegesetz in der jetzigen Form abzulehnen.“


Hinweis: Den entsprechenden Dringlichkeitsantrag der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion finden Sie unten links.


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