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Joachim HanischJoachim Hanisch
06.04.2016

Freistellung ehrenamtlicher Rettungskräfte – FREIE WÄHLER reichen Dringlichkeitsantrag ein

Hanisch: Staatsregierung soll über Freistellungspraxis der Behörden berichten

München. Freiwillige Feuerwehren, THW oder Rettungsdienste – sie alle leben durch das Ehrenamt. Viele Rettungskräfte sind gleichzeitig berufstätig und müssen daher auch während ihrer Arbeitszeit immer wieder zu Einsätzen ausrücken. Dafür benötigen sie eine Freistellung vom Arbeitgeber. Hier kommt es jedoch immer wieder zu Problemen – auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Deshalb wollen die FREIEN WÄHLER jetzt genau wissen, wie die Freistellung bei Ministerien, Regierungen und nachgeordneten Behörden gehandhabt wird. Morgen wird ein entsprechender Dringlichkeitsantrag dazu ins Plenum des Bayerischen Landtags eingereicht.

Kriterien der Freistellung offenlegen

<link http: fw-landtag.de mdls joachim-hanisch external-link-new-window external link in new>Joachim Hanisch, fachpolitischer Sprecher für Rettungsdienste und Katastrophenschutz der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Da der Staat einerseits bei der Freistellung ehrenamtlicher Rettungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen sollte, andererseits aber auch die Funktionsfähigkeit seiner Behörden sicherstellen muss, wollen wir wissen, ob und wann die jeweiligen Behörden ihre Bediensteten freistellen.“ Der Bericht der Staatsregierung solle aufzeigen, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien ehrenamtliche Rettungskräfte in den Jahren 2010 bis 2015 in den bayerischen Behörden freigestellt worden seien, erläutert Hanisch.

Praxisgerechte Lösung gefordert

Oft hänge eine Freistellung nämlich vom Wohlwollen der Dienstherren ab. Das aber stoße vielen Ehrenamtlern zu Recht sauer auf, weiß Hanisch aus vielen Gesprächen mit Betroffenen. Ein Freistellungsanspruch sei unterhalb der Katastrophenschwelle bei Einsatzkräften der freiwilligen Hilfsorganisationen nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. „Wenn wir wollen, dass diese Menschen ihren unverzichtbaren Dienst an der Allgemeinheit auch weiterhin hoch motiviert ausüben, müssen wir rasch zu einer praxisgerechteren Lösung kommen“, fordert Hanisch.

 

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".

 


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