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30.11.2023

Gastronomie: FREIE WÄHLER-Fraktion fordert dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent

Widmann: Betriebe müssen sich auf Versprechen der Bundesregierung verlassen können!

München. Ab 2024 soll der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie wieder auf 19 Prozent steigen – so hat es die Bundesregierung beschlossen. Eine Entscheidung, die allein in Bayern Tausende Gastronomiebetriebe in Existenznot bringt. Mittels Dringlichkeitsantrag fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion daher zum Plenum am Donnerstag, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent dauerhaft bestehen bleibt. „Die von der Ampel geplante Steuererhöhung um satte zwölf Prozentpunkte würde zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Lebensmittelangeboten führen – etwa verzehrfertigen Essensangeboten im Supermarkt. Diese werden  weiter nur mit sieben Prozent besteuert. Zudem hätte eine Steuererhöhung gravierende Auswirkungen auf die Gastronomiebranche und deren Dienstleister“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gastropolitische Sprecherin Jutta Widmann.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern rechnet bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auf die von der Ampelregierung vorgesehenen 19 Prozent mit einem Wegfall von mehr als 2.000 Gastronomiebetrieben. „Dies würde sich nicht zuletzt sehr negativ auf die regional ansässigen Metzger, Bäcker, Brauereien und weitere Zulieferer auswirken. Außerdem würde sie den Inflationsdruck wieder verschärfen und damit auch gesamtwirtschaftlich die konjunkturelle Lage“, so Widmann. Es gehe um die Verlässlichkeit der Bundespolitik und deren Ankündigungen: So hatte Bundeskanzler Scholz im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 bekanntgegeben, den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent in der Gastronomie nicht mehr abschaffen zu wollen. „Unsere nachhaltig wirtschaftenden Gastronomiebetriebe dürfen nicht Opfer einer verfehlten Haushaltspolitik der Bundesregierung werden und müssen sich auf Scholz‘ Versprechen verlassen können“, betont Widmann.

Der steuerpolitische Sprecher Felix Freiherr von Zobel ergänzt: „Zur Unterstützung der getränkegeprägten Gastronomie muss auch eine Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent auf die Abgabe von Getränken erfolgen. Denn für viele bayerische Betriebe wird eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent der Ruin bedeuten“, so vonZobel. Viele Gastwirte verfügten nach den schweren Corona-Jahren nicht über die notwendigen Rücklagen, um einen preisbedingten Besucherrückgang bewältigen zu können. „Mit ihrer Entscheidung enttäuscht die Ampelregierung Bayerns Bürgerinnen und Bürger einmal mehr“, bedauert der Landtagsabgeordnete abschließend.  

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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