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Peter MeyerPeter Meyer
11.12.2013

Gegen Altersdiskriminierung bei der Besoldung von Beamten

Meyer: Freistaat muss Ansprüche wegen Altersdiskriminierung kompensieren

München. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob die besoldungsrechtliche Einstufung der Beamten nach Lebensalter europarechtswidrig ist, weil sie Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert. Mit einer Entscheidung ist bis Ende Juni 2014 zu rechnen. „Gerade im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung gehe ich davon aus, dass die Einstufung nach dem Lebensalter eine Altersdiskriminierung darstellt“, stellt Peter Meyer, Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Fraktionssprecher für Fragen des Öffentlichen Dienstes, fest. In diesem Fall sei der Freistaat dann verpflichtet, eine diskriminierungsfreie Besoldung herzustellen, indem er die Gehälter der betroffenen Beamten entsprechend nach oben korrigiert, erklärt Meyer.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hatte 2012 bekannt gegeben, bis zur weiteren Klärung der Rechtslage Anträge bzw. Widersprüche nicht ablehnend zu verbescheiden, sondern vorerst ruhen zu lassen und in diesen Fällen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten – sofern diese Ansprüche nicht bereits bei ihrer Geltendmachung verjährt waren.

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert deshalb die Staatsregierung auf, bereits im Vorfeld auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, soweit Ansprüche betroffen sind, die noch nicht als verjährt gelten. „Ein genereller Verzicht auf die Einrede der Verjährung für Ansprüche wegen Altersdiskriminierung führt zu einer gerechten Lösung für alle Beamten, die wegen der diskriminierenden Einstufung über Jahre auf ihnen zustehendes Gehalt verzichten mussten“, erläutert Meyer. Zum anderen könnten die Landesämter für Finanzen davor geschützt werden, mit den Widersprüchen von mehr als 200.000 Beamten überflutet zu werden.


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