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03.12.2012

Müller: Zuchtschauen sind für die Betriebe wichtige Standard- und Leistungsnachweise

FREIE WÄHLER begrüßen Änderungen bei der Novellierung des Bundestierschutzgesetzes Müller: Zuchtschauen sind für die Betriebe wichtige Standard- und Leistungsnachweise

München (nh). Die FREIEN WÄHLER begrüßen, dass der Bundesausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in geänderter Fassung zugestimmt hat. Ulrike Müller, MdL und agrarpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, ist froh, dass der geplante Absatz zum Ausstellungsverbot für Wirbeltiere gestrichen wurde: „Es ist erfreulich, dass unser Anliegen wenigstens auf Bundesebene Gehör fand. Für die 180.000 Rassegeflügelzüchter in Deutschland ist es wichtig, dass sie weiterhin ihre Tiere züchten und auch ausstellen dürfen. Wie bei allen landwirtschaftlichen Nutztieren ist die Körung auf den Geflügelschauen für die Züchter als Standard- und Leistungsnachweis von sehr hohem ideellem Wert. Dies ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Anreiz für die Erhaltungszucht meist sehr alter und vom Aussterben bedrohter Rassen.“

Zudem begrüßt Müller, dass die Entscheidung, ob ein Fall von Qualzucht vorliegt, auch weiterhin auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen beruhen muss, wie es schon im bestehenden Tierschutzgesetz festgelegt ist. Müller abschließend: „All das hatten wir FREIE WÄHLER bereits im November in einem Antrag im Bayerischen Landtag gefordert. Leider wurde er von Schwarz-Gelb aus offenbar wahltaktischen Gründen abgelehnt. Wenigstens auf Bundesebene haben sich CSU und FDP eines Besseren besonnen.“


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