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Unser Pressefoto, das Ihnen zur freien Verfügung steht, zeigt von links: Prof. Dr. Andreas Fisahn, MdL Florian Streibl, MdL Nikolaus Kraus.
Nikolaus KrausNikolaus Kraus
15.09.2016

FREIE WÄHLER stellen auf Klausurtagung neues Gutachten zu CETA und TTIP vor

Kraus: CETA und TTIP bedrohen unser Vorsorgeprinzip bei Umwelt- und Verbraucherschutz

Kempten. Auf der Klausurtagung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in Kempten hat der renommierte Jurist Prof. Dr. Andreas Fisahn (Universität Bielefeld) ein neues Rechtsgutachten zu den Auswirkungen von CETA und TTIP auf das Vorsorgeprinzip vorgestellt. „Es belegt ganz eindeutig, dass die beiden Freihandelsabkommen unser hohes Niveau beim Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen bedrohen“, so Nikolaus Kraus, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Fisahn sagte, das Vorsorgeprinzip sei in Europa rechtlich klar verankert. „Hier reichen bereits Zweifel an der Sicherheit eines Produktes aus, damit es nicht zugelassen wird. CETA und TTIP werden dem nordamerikanischen nachsorgenden Ansatz den Weg nach Europa bereiten, ohne dass hierzulande geeignete Haftungsregeln zur Gefahrenabwehr möglicher schädlicher Produkte vorhanden oder geplant sind. Die Schutzpflicht des Staates für die menschliche Gesundheit gemäß Art. 20a des Grundgesetzes würde durch CETA und TTIP also untergraben werden, was unbedingt verhindert werden muss.“ Besonders durch den in den Handelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Investitionsschutz und das Klagerecht für Investoren drohe unser Vorsorgeprinzip endgültig ausgehebelt zu werden, warnte Fisahn.

„CETA birgt damit erhebliche Gefahren für unser aller Lebensmittelsicherheit“, fasst Kraus die Situation zusammen. Zudem kritisiert der oberbayerische Landtagsabgeordnete, dass durch CETA und TTIP das Vorsorgeprinzip der parlamentarischen Kontrolle und damit der demokratischen Gestaltung entzogen wird: „Die Regeln zur Gentechnik und Biotechnologie sollen bei TTIP erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem ‚technischen Anhang‘ festgezurrt werden, nachdem das Abkommen schon längst ratifiziert worden ist.“ Beim ausverhandelten CETA-Abkommen sei im Bereich Biotechnologie bereits nur noch von einem ‚angemessenem Schutzniveau‘ die Rede, warnt Kraus: „Das bedeutet: Vorsorgeprinzip ade! Eine Sicherung unseres europäischen Schutzstandards wäre unseren demokratisch gewählten Parlamenten dann nicht mehr möglich. Das ist mit uns FREIEN WÄHLERN nicht zu machen“, so Kraus abschließend.

Hinweis: Das erwähnte Gutachten von Prof. Dr. Andreas Fisahn finden Sie unten links, unter weitere Informationen. 


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