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Dr. Karl VetterDr. Karl Vetter
28.02.2013

Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung

Vetter: Weibliche Genitalverstümmelung muss in Deutschland endlich eigener Straftatbestand werden

München. Dr. Karl Vetter, MdL und gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, hat Vertreterinnen und Vertreter von Gesundheits- und Frauenrechtsorganisationen in den Bayerischen Landtag eingeladen, um das in Deutschland immer noch tabuisierte Thema der weiblichen Genitalverstümmelung zu diskutieren. Vetter kritisierte zu Beginn des Gesprächs, dass die im Jahr 2009 eingerichtete gemeinsame  Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Verbänden zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung nach kurzer Zeit ergebnislos eingestellt wurde. Vetter: „Seitdem herrscht quasi Stillstand. Sowohl Medizinern als auch Behörden sind wegen der derzeitigen Regelungen weitestgehend die Hände gebunden.“

Andrea Cordes, Projektkoordinatorin des Nationalen Komitees der UN Frauenorganisation „Women“ Deutschland e.V., stellte die Hintergründe sowie die aktuelle Situation in Deutschland dar. „Derzeit sind hierzulande rund 24.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen und etwa 6.200 Mädchen gefährdet.“ Wichtig sei der Dialog mit den Betroffenen, um auf die medizinischen Gefahren hinzuweisen und sie so zu überzeugen, mit dieser fragwürdigen Tradition ihrer Herkunftsländer zu brechen und ihre Töchter nicht beschneiden zu lassen. Auch Cordes kritisiert in diesem Zusammenhang die derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Cordes: „Genitalver­stümmelung ist eine Körperverletzung und bei uns eine Straftat. Aber wir brauchen eine deutliche Verschärfung des Rechts.“

Vetter teilt diese Auffassung und verspricht Unterstützung: „Es ein Skandal, dass seit zwei Jahren auf Bundesebene ein Antrag vorliegt, weibliche Genitalverstümmelung endlich als eigenen Straftatbestand in das Deutsche Strafgesetzbuch aufzunehmen, aber nichts voran geht.“ Vetter kündigte an, eine Bundesratsinitiative zu starten, mittels derer die Staatsregierung aufgefordert werden soll, sich auf Bundesebene für die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes einzusetzen.


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