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Florian StreiblFlorian Streibl
09.12.2013

Streibl zum Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy

„Landgericht ordnet Wiederaufnahme im Fall Peggy an"

„Ich begrüße die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies zeigt, dass die Überprüfungskräfte innerhalb der bayerischen Justiz in diesem Fall greifen. Schade ist, dass es wieder einmal sehr lange gedauert hat, bis eine der vielen ungeklärten Fragen die Justiz zu einer Wiederaufnahme bewegt hat. Nach dem Fall Gustl Mollath ist dies der zweite Fall innerhalb weniger Monate, der zur Wiederaufnahme kommt – und dessen Fäden in Bayreuth zusammenlaufen.“


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