Pressemitteilungen
Hubert AiwangerHubert Aiwanger
08.02.2013

Umgang mit Erbwaffen

Aiwanger: Erbwaffen zu schade zum Verschrotten

„Die Staatsregierung muss dafür sorgen, dass bei geerbten Waffen der Wert erhalten wird und vor allem den Erben zugutekommt. Wenn die entsprechenden Gesetze bzw. die aktuellen Weisungen dies verhindern, dann müssen sie angepasst werden“, diese konkrete politische Forderung leitet Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, aus der Antwort des Innenministeriums auf seine Anfrage zum Plenum ab. Aiwanger hatte sich in seiner Anfrage auf die Äußerung von Innenminister Herrmann (CSU) bezogen, geerbte Waffen sollten von den Bürgern bei den Landratsämtern abgegeben und danach vernichtet werden. Aiwanger regte seinerseits an, die abgelieferten Waffen, die teils sogar kulturhistorischen Wert haben, nicht zu vernichten, sondern sie systematisch einer Auktion zuzuführen, um Werte zu erhalten und Einnahmen zu erzielen. „Die Endstation teils wertvoller Waffen“, so Aiwanger, „darf nicht der Schmelzofen sein.“

In seiner Antwort betont das Innenministerium, eine „ungefilterte Vernichtung von Schusswaffen mit kulturhistorischem Wert“ sei durch die einschlägigen Vollzugshinweise „ausgeschlossen.“ Besonders wertvolle Waffen würden vom Landeskriminalamt (LKA) aussortiert und „zu Lehr- oder Ausbildungszwecken oder als Museumsstück weiter verwendet.“ Mit diesem Vorgehen ist Aiwanger nicht einverstanden. „In der Praxis bedeutet das wohl, dass wertvolle Waffen vom LKA in irgendwelchen Kellervitrinen abgelegt werden, wo sie dann nie wieder jemand zu Gesicht bekommt.“ Von dieser Lösung habe niemand etwas, kritisiert der Fraktionsvorsitzende. Er fordert stattdessen vom Innenministerium, dass Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass der Wert einer Erbwaffe erkannt und marktgerecht realisiert werde. „Das kann zum Beispiel durch eine Auktion geschehen“, erläutert Aiwanger. Die Einnahmen sollten dann dem Erben zugutekommen oder zumindest der Allgemeinheit – also dem Steuerzahler. „Das verstehe ich unter Wertschöpfung – und nicht das Verstecken oder Verschrotten teils wertvoller Waffen.“

Darüber hinaus gebe es auch die Möglichkeit, eine Waffe schussunfähig zu machen, zu Dekorationszwecken umbauen zu lassen und zu Hause als Erinnerungsstück aufzubewahren. Entscheidend sei jedenfalls, so Aiwanger, dass die Erben, denen oft die entsprechende Kenntnis fehle, von den Behörden aktiv, umfassend und fachkundig informiert würden.


Archiv