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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
28.01.2015

Debatte über den Einsatz von Nachtzielgeräten zur Wildschweinbejagung

Aiwanger: Nachtzielgeräte können nur begrenzten Beitrag zur Wildschweinjagd leisten – Staatsjagdreviere müssen mit Privatjagden besser zusammenarbeiten

München. In der aktuellen Debatte über einen Einsatz von Nachtzielgeräten zur Wildschweinbejagung warnt der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Hubert Aiwanger, selbst Jäger, vor zu großen Hoffnungen: „Nachtzielgeräte können in begründeten Fällen zwar einen Beitrag zur Schadensabwehr auf den Feldern leisten, sie sind aber nicht das Allheilmittel, um die Zahl der Wildschweine merklich zu reduzieren.“ Zur Reduktion der Wildschweine fordert Aiwanger dagegen eine engere und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staatsjagd- und Privatrevieren, um gemeinsame revierübergreifende Drückjagden bei Tage auf Wildschweine abzuhalten.

Aiwangererhält jedoch bayernweit seit Jahren Rückmeldungen aus der Jägerschaft, dass das Verhältnis zwischen Staatsjagdrevieren und privaten Jägern vielerorts getrübt sei und damit sinnvolle revierübergreifende Jagden auf Wildschweine oftmals gar nicht zustande kämen. Zankapfel sei meist, dass Staatsjagden darauf bestünden, auf den Wildschweinjagden gleichzeitig auch Rehe abzuschießen. Wildschweinjagden der Staatsjagden seien dabei häufig nur „als Wildschweinjagden getarnte Rehjagden“, sagt Aiwanger. Dies wiederum lehnen jedoch viele Privatjäger ab, weil sich durch den gleichzeitigen Abschuss von Wildschweinen und Rehen die Jagdhunde vor allem auf die Rehe konzentrierten und den Wildschweinen aus dem Weg gingen. Erlegte Rehe würden von den Hunden oder durch schlechte Treffer oftmals übel zugerichtet – und dann anstatt in der Kühltruhe auf dem Abfall landen.

Aiwanger: „Hier muss der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner ansetzen und von den Staatsjagden fordern, gemeinsame Jagden mit den Privatjagdrevieren nur auf Wildschweine abzuhalten. Und zwar gerade auch in den Haupteinstandsgebieten der Wildschweine, die häufig im Staatswald oder bei großen Privatwaldbesitzern liegen. Nachtzielgeräte können ergänzend mit Einzelfall-Erlaubnis über die Unteren Jagdbehörden dort zum Einsatz kommen, wo beispielsweise Wildschweine aus entfernten Waldgebieten nachts auf die Felder wechseln, Schaden anrichten und wieder verschwinden.“

Der Nachteil von Nachtzielgeräten könne jedoch sein, dass sich viele Tiere, beispielsweise Rehe und Hirsche, auch nachts nicht mehr auf ihre Äsungsflächen trauten und dadurch im Wald vermehrt Verbissschäden anrichteten. Deshalb sei ein sensibler, vor Ort individuell abgestimmter Einsatz der neuen Technik nötig, so Aiwanger abschließend.


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